Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ralinger Salz Handels-GmbH, Föhren
1. Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Angebote, Leistungen, Lieferungen und Verträge der Ralinger
Salz Handels-GmbH mit Unternehmern und Verbrauchern (Vertragspartner oder
Kunde), auch für zukünftige, gelten - falls keine abweichenden Sonderbedingungen
vereinbart worden sind – ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Ralinger Salz Handels-GmbH. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht
Vertragsbestandteil werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ralinger
Salz Handels-GmbH finden Sie unter http://www.ralinger-salz.de/AGB.htm
1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Dies gilt
auch, wenn die Ralinger Salz Handels-GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht
gesondert widerspricht. Selbst wenn die Ralinger Salz Handels-GmbH auf ein
Schreiben oder Dokument Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, ist damit kein Einverständnis
der Ralinger Salz Handels-GmbH mit der Geltung der Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers verbunden.
1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner
schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner
nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Ralinger Salz
Handels-GmbH bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss
den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die
Ralinger Salz Handels-GmbH absenden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Wenn Verträge vorbehaltlich schriftlicher
oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des
Bestätigungsschreibens der Ralinger Salz Handels-GmbH maßgebend, sofern der
Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird die Ralinger
Salz Handels-GmbH in dem Bestätigungsschreiben gegenüber Verbrauchern besonders
hinweisen. Als Bestätigung gilt auch die Übersendung der Ware oder der Rechnung.
3. Kontrolle der Abrechnung
Von der Ralinger Salz Handels-GmbH erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer
unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den
ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis
eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Ralinger Salz Handels-GmbH binnen
14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Ralinger
Salz Handels-GmbH binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmers
erhalten, ist der von der Ralinger Salz Handels-GmbH ausgewiesene
Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der
Unternehmer der Ralinger Salz Handels-GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften
zum Schadenersatz verpflichtet.
4. Zahlung
4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung bei Lieferungen und
Leistungen des Empfängers ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu
erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem
Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.
4.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und
gilt auch dann nur erfüllungshalber.
4.3. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind
sofort fällig.
4.4 Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Ralinger
Salz Handels-GmbH, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung.
4.5 Der Vertragspartner der Ralinger Salz Handels-GmbH kann nur mit solchen
Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Ralinger Salz Handels-GmbH nicht
bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der
Ralinger Salz Handels-GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben. Sofern wir Wechsel oder Schecks
entgegennehmen, gehen alle Spesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine
Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
5. Kontokorrent
5.1 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen
können, soweit dies gesondert vereinbart wird, in ein Kontokorrentkonto
eingestellt werden, für das die Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten.
5.2 Auf dem Kontokorrentkonto werden die Forderungen der Ralinger Salz
Handels-GmbH mit 8 % über dem Basiszinssatz verzinst.
5.3 Die Kontoauszüge der Ralinger Salz Handels-GmbH per 31.12. jeden Jahres
gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der
Kontoinhaber nicht innerhalb von 6 Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses
Einwendungen erhebt. Die Ralinger Salz Handels-GmbH wird bei Übersendung des
Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
6. Preisfestsetzung
Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die Ralinger Salz
Handels-GmbH berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen.
7. Haftung
7.1 Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus
unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
7.2 Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
- in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.3 Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
7.4 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der Ralinger Salz Handels-GmbH.
7.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8. Mängelansprüche
Die Ralinger Salz Handels-GmbH haftet für Mängelansprüche, ausgenommen in den
Fällen der §§ 309 Nr. 7 Buchs. a und b, §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Abs. 1 Nr.
2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter,
beweglicher Sachen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Mängelansprüche
bei gebrauchten Sachen, außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB,
ausgeschlossen. Die Ralinger Salz Handels-GmbH haftet gegenüber Unternehmern nur
für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die sie zu eigenen Zwecken
eingesetzt oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen hat.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
9.1 Die Geschäftsräume der Ralinger Salz Handels-GmbH sind für beide Teile
Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine
juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland befindet.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, Handelsgesellschaft oder handelt es sich bei ihm um
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, so kann die Ralinger Salz Handels-GmbH am Gerichtstand des
Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Für das
Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtstand des Antragstellers
(Ralinger Salz Handels-GmbH) zuständig.
9.3 Die gesamten Rechtsbeziehungen der Ralinger Salz Handels-GmbH mit
Vertragspartnern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, konkret
dem am Erfüllungsort geltenden Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11.04.1980 (CISG). Für Lieferungen der Ralinger Salz Handels-GmbH gelten
zusätzlich die Regelungen der Ziff. 10 bis 17.
10. Lieferung
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im
Rückstand ist.
10.1 Die Ralinger Salz Handels-GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen zu
erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Ist eine Lieferung
auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist
abzurufen. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der
Ware.
10.2 Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen,
Betriebsstilllegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse oder ähnliche
Umstände - auch bei Lieferanten der Ralinger Salz Handels-GmbH – unmöglich oder
übermäßig erschwert, so wird die Ralinger Salz Handels-GmbH für die Dauer der
Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Von dem Eintritt
solcher Ereignisse wird die Ralinger Salz Handels-GmbH den Vertragspartner
unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen die Ralinger Salz
Handels-GmbH auch, vom Vertrage zurückzutreten. Im Falle der Nichtbelieferung
oder ungenügenden Belieferung der Ralinger Salz Handels-GmbH seitens ihrer
Vorlieferanten ist die Ralinger Salz Handels-GmbH von ihren
Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann,
wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu
liefernden Ware getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat.
Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf
Verlangen an den Vertragspartner abzutreten. In diesem Fall bleibt der
Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet.
Die Ralinger Salz Handels-GmbH wird den Unternehmer über den Eintritt der o. g.
Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des
Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten.
10.3 Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder
Niedrigwasserzuschläge können von der Ralinger Salz Handels-GmbH dem Kaufpreis
zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach
Vertragsabschluss erfolgt.
10.4 Bei Versand an Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei
frachtfreier Lieferung und im Streckengeschäft.
10.5 Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem
Lastzug befahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße bzw.
Lieferstelle voraus. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers
die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten,
die durch die Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen,
trägt der Unternehmer in seiner Eigenschaft als Käufer. Ist bei Anlieferung die
Lieferstelle nicht besetzt, so dass der Empfang der Lieferung nicht quittiert
werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung des
Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert.
11. Nebenkosten
Erhöhungen der Frachttarife, der Umsatzsteuer, des Einfuhrzolls, anderer
Grenzabgaben oder ähnlicher Nebenkosten, die nach Vertragsabschluss eingetreten
sind, gehen im Verkaufspreis zu Lasten des Unternehmers, auch wenn solche Kosten
im Verkaufspreis nicht einbezogen sind. Erhöhungen dieser Kosten bzw. deren
Berechnung berechtigen den Unternehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder
sonstige Rechte geltend zu machen.
12. Verpackung, Versicherung
12.1 Versandart und Versandweg werden von der Ralinger Salz Handels-GmbH
bestimmt. Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Unternehmers
verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren
und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie
dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
12.2 Versicherungen werden von der Ralinger Salz Handels-GmbH nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Käufers gegen Berechnung vorgenommen.
13. Mängelrügen
13.1 Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender
Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware
als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel
offensichtlich wurde, geltend gemacht werden.
13.2 Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur
Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigten Mängelrügen den
Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in
angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit
der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder
Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
13.3 Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z. B.
Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche
Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu
Unternehmen § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Ralinger
Salz Handels-GmbH gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte, die auf Veranlassung des
Unternehmers tätig werden (z. B. Transportführer, Lagerhalter), hat der
Unternehmer zu sorgen.
14. Leistungsstörungen
14.1 Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des
Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der
Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate
übersteigenden Betrag in Verzug ist, und wenn der rückständige Beitrag
mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Ralinger Salz
Handels-GmbH kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des
Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages
ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für
Wertminderung verlangen.
14.2 Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die Ralinger Salz Handels-GmbH
die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten
lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartner verwerten, ohne
dass es hierzu einer Ankündigung bedarf.
14. 3 Die Ralinger Salz Handels-GmbH kann die sofortige Bezahlung aller
Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer
Sicherheit abhängig machen und eingeräumte Zahlungsfristen unverzüglich
widerrufen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder
Einkommensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche
Vermögensgefährdung eintritt. Dies schließt Aufrechnung zeitanteiliger
Konditionsansprüche (z. B. Boni, Werbekostenzuschüsse) ein.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Forderungen, die Ralinger Salz Handels-GmbH aus der Geschäftsverbindung
mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der
Ralinger Salz Handels-GmbH. Die Ralinger Salz Handels-GmbH ist berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere wenn der
Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung
vom Vertrag zurückzutreten.
15.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt
oder verbunden, so erlangt die Ralinger Salz Handels-GmbH Miteigentum an der
einheitlichen Sache zu einem Anteil, der den Wert ihrer Vorbehaltsware im
Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der
Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht.
15.3 Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Ralinger Salz
Handels-GmbH das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese
Sache für die Ralinger Salz Handels-GmbH.
15.4 Der Vertragspartner hat die der Ralinger Salz Handels-GmbH gehörenden Waren
auf deren Verlangen in angemessenen Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine
Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Ralinger
Salz Handels-GmbH ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des
Vertragspartners zu leisten.
15.5 Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch
Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten
Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu
anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt.
15.6 Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten
Ware schon jetzt an die Ralinger Salz Handels-GmbH ab. Von den Forderungen aus
der Veräußerung von Waren, an denen die Ralinger Salz Handels-GmbH durch
Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der
Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem
Miteigentumsanteil der Ralinger Salz Handels-GmbH an den veräußerten Waren
entspricht, an die Ralinger Salz Handels-GmbH ab. Veräußert der Vertragspartner
Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Ralinger Salz Handels-GmbH stehen,
zusammen mit anderen nicht der Ralinger Salz Handels-GmbH gehörenden Waren zu
einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der
Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an
die Ralinger Salz Handels-GmbH ab.
15.7 Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die
Ralinger Salz Handels-GmbH kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen,
wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung
oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Ralinger Salz
Handels-GmbH auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu
benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Ralinger Salz Handels-GmbH
die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Ralinger Salz Handels-GmbH die
Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die
Ralinger Salz Handels-GmbH bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen
insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Ralinger Salz Handels-GmbH auf Verlangen
des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl
verpflichtet.
16. Menge, Qualität, Beschaffenheit
Maßgebend für die Berechnung des Preises sind die Menge bzw. das Gewicht, die
Qualität und die Beschaffenheit/Kondition der Ware, die von uns oder unserem
Beauftragten am Ort oder zur Zeit des Versands, festgestellt bzw. korrigiert
worden sind.
17. Warenzeichen
17.1 Werden Produkte, die mit einem Warenzeichen gekennzeichnet sind,
weiterverarbeitet, anderen Substanzen als Bestandteile oder Zusätze beigemengt
o. a., dann dürfen die Warenzeichen nur mit unserer besonderen schriftlichen
Zustimmung zur Kennzeichnung, Beschreibung oder sonst im Zusammenhang mit den
hergestellten Erzeugnissen benutzt werden. Dies gilt für alle
Verarbeitungsstufen, die ein Erzeugnis durchläuft. Die Lieferung unter einem
Warenzeichen ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch des Warenzeichens für die
hergestellten Erzeugnisse anzusehen.
17.2 Soweit der Verwendung von Warenzeichen zugestimmt wird, setzt dies eine
Einhaltung der vom Warenzeicheninhaber festgelegten Bedingungen, insbesondere
seiner Qualitätsvorschriften, voraus.
18. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäfts mit Verbrauchern
Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder
eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die
Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
19. Werteersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern
Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für
die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen nur zu leisten, soweit
die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware,
wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Juni 2015, Ralinger Salz Handels-GmbH, Föhren